DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-26 |
Mitunter ist es wegen des fortgeschrittenen Alters des Bewerbers nicht mehr möglich, ihn in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Soll von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in einem mit einem Angestellten abgeschlossenen Arbeitsverhältnis durch einen Dienstvertrag ein Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem Beamtenversorgungsrecht vereinbart werden, stellt sich die Frage, wieweit dabei für den Dienstherrn und den Beschäftigten Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind. Es handelt sich dabei nämlich um eine Betriebsrente, die eine Versicherungsfreiheit im Sinn des Sozialgesetzbuchs VI einschließen könnte, mit der also eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vermeidbar wäre.
Im Ersten Teil 1 des Aufsatzes wurde aufgezeigt, dass die erste Phase in der Entwicklung der GRV von ihrer Gründung durch das Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung (IAVG) vom 22.6.1889 bis zur Rentenreform des Jahres 1957 reichte. Geschildert wurden ferner die Ziele und Motive des Gründungsgesetzgebers.
Gibt es die wirklich? Dass die im Detail aufgeführten beitragspflichtigen Einnahmen (§ 162 SGB VI) die „Beitragsbemessungsgrundlage“ bilden (§ 161 SGB VI) und dafür Beiträge aufgrund des Beitragssatzes nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 157 SGB VI) zu zahlen sind, ist bekannt. Aber gibt es noch bei der Berechnung von Renten eine „Leistungs“bemessungsgrenze? Meine Antwort lautet „Nein und ja!“*
BSG, Beschluss vom 26.10.2015 – B 9 V 34/15 B –
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2016 – L 8 AL 4856/14 –
+++ Das „Krankenkassen-Sterben“ schreitet unaufhaltsam voran +++ Auf dem Weg zu einer „Flexi-Rente“ +++ Ein längeres Verbleiben im Berufsleben ist nicht mehr ausgeschlossen +++ Meldepflicht für ärztliche Behandlungsfehler gefordert +++ Gravierende Unterschiede bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen +++
+++ Beitragspflicht bei Pfändung von Kapitalleistungen einer Direktversicherung +++ Wirksamkeit versicherungsvertraglicher Lösungen bei Ausscheiden +++ Betriebsrente gemäß Arbeitsvertrag vs. Betriebsvereinbarung +++ Altersabstandsklausel in einer Pensionszusage +++ Marktüblicher Zins bei Ratenzahlung +++ Externe Teilung von Betriebsrenten im Versorgungsausgleich +++
+++ Tagung der Regionalgruppe West – 3. Dezember 2016 in Düsseldorf +++
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