DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-01 |
In der heutigen Arbeitswelt spielt die Beschäftigung von Rentnern eine bedeutende Rolle, da diese als besonders flexibel und vielseitig einsetzbar gelten.
Rentenberatern nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG wird durch das Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) Vertrauensund Bestandsschutz gewährt. Dies gilt aber nur dann, sollte die Alterlaubnis tatsächlich vollständig registriert werden. In der Praxis ist eine solche – der Papierform nach einfache – vollständige Registrierung oft nur qualvoll möglich. Ursächlich sind zwei Rundschreiben des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) an die Registrierungsbehörden vom 13. August 2008 und vom 6. April 2009. Die Kritik des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. am ersten Rundschreiben führte zwar nach Versendung des zweiten Rundschreibens zu einer Lösung ursprünglicher Registrierungs- Hindernisse. Allerdings verschärfte das zweite Rundschreiben zugleich die ursprüngliche Registrierungslage in anderen Bereichen.
Seit dem 1. April 2007 ist jeder Bundesbürger krankenversichert. Wer bislang nicht krankenversichert war, musste im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Erstmals in Deutschland hat jetzt nicht nur jeder das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern gleichzeitig die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für vormals gesetzlich oder privat Versicherte ergeben sich dabei unterschiedliche Regelungen.
Am 1. Oktober 2008 ist das deutsch-australische Ergänzungsabkommen über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen in Kraft getreten (BGBl. II S. 1938).
Der durchschnittliche Beitragssatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit dem Bestehen der gesetzlichen Unfallversicherung gefallen. Er sank nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf 1,26 Euro je 100 Euro Lohnsumme.
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