DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-26 |
In seinen aktuellen Bemerkungen beanstandet der Bundesrechnungshof (BRH) nunmehr die Zuständigkeit der internen Rechnungsprüfung für die Rentenversicherung mit dem Hinweis auf bestehende Abhängigkeiten zwischen dem obersten Leitungsorgan Vorstand und der rechnungsprüfenden Innenrevision. Aufgrund vergleichbarer Kritik des BRH im Bereich der Krankenversicherung hatte der Gesetzgeber deren Rechnungsprüfung Wirtschaftsprüfern als Vorbehaltsaufgabe übertragen. Nunmehr soll das BMAS der Deutschen Rentenversicherung durch Verordnung vorgeben, wie die Rentenversicherungsträger ihre Jahresrechnungen unabhängig und nach verbindlichen Standards zu prüfen haben.
♦ Bericht des 3. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 26. März 2020
♦ Bericht des 5. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 26. Februar 2020
♦ BSG, Urteil vom 26.9.2019 – B 5 R 4/19 R –
+++ Auch in Zeiten der Krise: Europa braucht ein menschliches Antlitz +++ Auch in Zeiten der Krise: Europa braucht ein menschliches Antlitz +++ „Eine Union, die mehr erreichen will“ +++ Einfluss von Migration auf das System der Rentenversicherung +++ Hohe Preise, fraglicher Nutzen, Lieferengpässe +++
+++ Verzögerung bei der Rückzahlung von Beiträgen auf Betriebsrenten +++ Der Starttermin der Grundrente „wackelt“ +++ Ein Minus von 1,5 Milliarden Euro bei den Krankenkassen +++ Bürokratie bei der Pflege zu Hause verringern +++ Das Berufskrankheiten-Recht auf dem Weg zur Weiterentwicklung +++ Den vorgezogenen Ruhestand finanzieren +++ Rückenleiden für viele Fehltage verantwortlich +++ Die Renten sind real gestiegen +++
+++ Aktualisierung PSVaG-Merkblatt 300/M1 +++ ATZ-Teilzeitgrad bei Altersrente +++ Vermögensbindungsgebot bei Unterstützungskassen +++ EuGH zur PSVaG-Einstandspflicht +++ Gesetzentwurf zur Änderung des BetrAVG +++
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