DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2022.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
Das Rechtsgebiet Versorgungsausgleich ist im Gegensatz zu anderen Tätigkeiten im Rentenrecht (Rentenanträge stellen, Kontenklärungen etc.) zukunftsorientiert. Seit 1977 bis heute sind ca. 7–8 Millionen Scheidungen erfolgt. Bei Scheidungen nach altem Recht (ca. 6 Millionen) können sicherlich 60–70 % der Entscheidungen abgeändert oder es kann noch der schuldrechtliche Versorgungsausgleich geltend gemacht werden. Bei diesen Tätigkeiten können wir Rentenberater beteiligt werden, sofern den berechtigten Personen bekannt ist, dass sie den Versorgungsausgleich erhöhen, vermindern oder gänzlich aufheben lassen können.
♦ Der 5. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 3. Februar 2022 in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
♦ Der 12. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 1. Februar 2022 in Angelegenheiten des Versicherungs- und Beitragsrechts
♦ Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker kein Arbeitsunfall
♦ Berufskrankheiten: Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm?
♦ Sozialwahlen 2017 für ungültig erklärt
♦ SG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2021 – S 12 R 1017/21
+++ Ein wichtiger Schritt! Die Deutsche Sozialversicherung begrüßt den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. +++ Die Arbeitswelt im Wandel Informelles Ratstreffen in Frankreich. +++ Zukunft mitgestalten Gerechtigkeitsthemen können punkten. +++ Forderung nach besserem Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Ehrgeizigere Maßnahmen der Europäischen Kommission nötig. +++ Viel vorgenommen! HERA startet ihr erstes operatives Jahr mit einer langen To Do Liste, einer schmalen Besetzung und überschaubaren Geldmitteln. +++ Was offline illegal ist, soll dies auch online sein! Die Europäische Kommission hat am 26. Januar den Entwurf für eine gemeinsame Erklärung von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade vorgelegt. +++ Die Deutsche Sozialversicherung begrüßt den Leitlinienentwurf zu Tarifverträgen für Solo-Selbstständige. Tarifverträge sind eine Chance für besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz von Solo-Selbstständigen +++ Streben nach mehr sozialen Ambitionen Stellenwert der Sozialpolitik gestiegen. +++
Die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Miriam Meßling ist zum 17. Januar 2022 zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt worden. Damit folgt sie Prof. Dr. Thomas Voelzke nach, der zum 1. Dezember 2021 in den Ruhestand getreten ist. Der Erich Schmidt Verlag wünscht seiner Autorin für ihre neuen Aufgaben viel Erfolg und alles Gute.
Berufskrankheiten 2022 – XIV. Potsdamer BK-Tage
Freitag, 13. Mai 2022
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