DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2019.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
Der Beitrag zeigt die Anlageergebnisse dreier quantitativer Strategien im Vergleich zu Anlageergebnissen in einen Index. Die Vergleiche sollen die Wahl optimaler Anlagestrategien für die Altersvorsorge erleichtern. Verglichen werden die Anlage-Ergebnisse bei Nutzung einer Diskriminanzanalyse, Elemination des Systematischen Risikos nach Scholtz und einer schrittweisen multiplen Regression. Die Anlage-Ergebnisse für diese Ansätze sprechen für bessere Erfolge als wiederholte alleinige Anlagen in den Index.
Als Alternative zur Witwen- und Witwerrente gewinnt das Rentensplitting zu Lebzeiten erst allmählich an Bedeutung: gegenwärtig ist der berechtigte Personenkreis noch klein. Nach dem Tod eines Ehepartners darf die Prüfung, ob Splitting sinnvoll ist, nicht auf die lange Bank geschoben werden
• Rentenklauseln für Verwitwete
• Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 21.3.2019 – L 6 U 3979/18 –
• Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.3.2019 – L 8 BA 16/19 B ER –
• Keine doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen
• Syndikusrechtsanwälte rückwirkend von Rentenversicherungspflicht befreit
+++ Von der europäischen Arbeitslosen- zur europäischen Rentenversicherung? +++ Länderberichte im Europäischen Semester +++ Europäische Plattform für seltene Krankheiten startet +++ Arbeitsschutzmaßnahmen in Bürobetrieben +++ Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen +++
+++ Renten werden deutlich angehoben +++ Der Krankenkassen-Überschuss lag 2018 bei zwei Milliarden Euro +++ Die Finanzen der Pflegekassen schmelzen dahin +++ Rentenabschläge dämpfen oder ganz vermeiden +++ IGeL-Leistungen sind leicht zurückgegangen +++ Online-Rentenchecks mit einigen Klicks +++ Krankheitsbedingte Fehlzeiten vom Beruf abhängig +++ Pro und Contra zu den Grundrenten-Plänen +++ Wenn das Computerspiel zur Sucht wird +++
+++ BVerfG: „Externe Teilung“ von Betriebsrenten +++ BFH: Heubeck-Umstellung bei Neuzusagen +++ BAG: Mindestehezeitdauer von 10 Jahren +++ BMF: Anerkennung einer „Grundfähigkeitsversicherung“ als bAV +++ BSG: Beitragspflicht bei Direktversicherung vs. bAV-Riester +++ TSVG: Unternehmen als „Zahlstelle“ bei Betriebsrenten +++
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