Als Alternative zur Witwen- und Witwerrente gewinnt das Rentensplitting zu Lebzeiten erst allmählich an Bedeutung: gegenwärtig ist der berechtigte Personenkreis noch klein. Nach dem Tod eines Ehepartners darf die Prüfung, ob Splitting sinnvoll ist, nicht auf die lange Bank geschoben werden
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2019.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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