DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2021.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-20 |
In den politischen Diskussionen über Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie spielt die Frage der Eigenverantwortung eine zentrale Rolle: Wie weit sind Vorschriften erforderlich und wie weit können Vorsichtsmaßnahmen als Empfehlungen der Eigenverantwortung den Bürgern überlassen werden? Allein über die Inzidenzgrenzen wurde deshalb über Monate endlos diskutiert. Da es sich inzwischen gezeigt hat, dass Empfehlungen und auch die leichte Zugänglichkeit zu den Impfangeboten nicht ausreichen, die Impfquote auf ein akzeptables Niveau zu bringen, soll jetzt mit der 2G-Regel und der 3G-Regel der Druck auf Impfverweigerer erhöht werden, sich doch impfen zu lassen.
♦ EuGH, Urteil vom 15. Juli 2021, Rs. C‐535/19 (A . /. Latvijas Republikas Veselības ministrija)
♦ Bericht des 1. Senats des Bundessozialgericht über seine Sitzung vom 16.8.2021
♦ Bericht des 2. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 10.8.2021
♦ Landessozialgericht Hessen Urteil vom 04.05.2021 – L 3 U 70/19
♦ LSG München, Beschluss vom 16.6.2021 – L 13 R 201/20
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