DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-01 |
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland wird häufig über eine Pensionskasse als externen Versorgungsträger durchgeführt. Dabei sind die Pensionskassen zu differenzieren in sog. „regulierte“ und „deregulierte“ Pensionskassen mit weitreichenden Konsequenzen.
Haben Rentenberater eine Erlaubnis nach „altem Recht“ und damit nach den bis zum 30.6.2008 geltenden Bestimmungen erhalten, so darf „ein Bezug zu einer gesetzlichen Rente“ nicht gefordert werden. Dies ist insbesondere relevant bei Beratung und Vertretung – vor Behörden und Gerichten – in Angelegenheiten der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und im Schwerbehindertenrecht.
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