DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2019.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-21 |
Jährlich ändern sich die Rechengrößen der Sozialversicherung. Davon werden alle Sozialversicherungszweige berührt, die im sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammengeschlossen sind (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Hiervon ist lediglich die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen.
Rentner profitieren bei der Pflege von Familienangehörigen nur dann, wenn sie es ausdrücklich beantragen und zudem geduldig auf versprochenes Mehr-Geld zu warten bereit sind. Wer ein Pflegefall wird, vertraut sich gern professioneller Hilfe an. Sind Oma, Opa, Tante oder Onkel pflegebedürftig, dann ist manchmal die Familie viele Jahre lang gefordert. Pflegen Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn, die Rentner sind und vor 1953 geboren, so kann deren eigene Altersrente noch steigen, zwar nicht automatisch, aber mit vertretbarem bürokratischen Aufwand, vor allem jedoch am Ende ohne finanzielle Belastungen.
• Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden
• Hinterbliebenenversorgung – Altersabstandsklausel – Altersdiskriminierung
• Kumulative Berücksichtigung von deutschen, französischen und serbischen Versicherungszeiten bei der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
• Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart
• Keine Berücksichtigung von Zeiten der Mitgliedschaft in berufsständischer Versorgungseinrichtung für vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes von Beamten
+++ 5 Jahre Patientenrechterichtlinie +++ Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2019 +++ Find your Pension! +++ eCall-Pflicht für Smartphones +++ EU sensibilisiert für Antibiotikaresistenzen +++ 3D-Biodruck in der Medizin +++ Richtlinie für mehr Transparenz der Arbeitsbeziehungen +++ Agenda für bessere Rechtsetzung in der EU +++ EWSA will mehr Sonderrechte für EUREGIOs +++
Bei der nachfolgenden Übersicht handelt es sich nicht um eine offizielle Mitteilung des Bundesverbandes.
+++ Rentenerhöhung auch in diesem Jahr +++ Große Unterschiede in der Pflege +++ Jeder Unfall ist ein Unfall zuviel +++ Beitragseinnahmen von 235,8 und Rentenausgaben von 263 Milliarden Euro +++ Kosten von fast 60 Millionen Euro für Sozialwahlen +++ Arbeit nicht nur des Geldes wegen +++ Einigung bei der digitalen Krankenakte +++ Mehr Fehltage wegen Krankheit +++ Ein Überschuss von 1,86 Milliarden Euro +++
„Insgesamt rechnet die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2018 trotz einer Beitragssatzsenkung von 18,7 auf 18,6 Prozentpunkte zu Jahresbeginn mit Einnahmen in Höhe von 306,3 Milliarden Euro und überschreitet damit erstmals die 300 Milliarden-Euro-Marke. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 12,5 Milliarden Euro“, sagte die Vorsitzende versichertenseits des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Annelie Buntenbach, beim 14. Aktuellen Presseseminar in Würzburg. Sie referierte zum Thema „Die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung“.
+++ Nachtrag: Arbeitgeberhaftung bei Entgeltumwandlung +++ BAG-Rechtsprechung zur Altersabstandsklausel +++ Pensionskassen: Kürzungen im Past Service +++ Neue Gegenwertregelung in VBL-Satzung wirksam +++ PSVaG-Beitragssatz für 2018 +++
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