DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-01 |
Ob es um die Sicherheit der Renten, um Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen in diesem Bereich oder um Fragen der Altersvorsorge geht: Der Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger ist hoch. Umso größer ist die Bedeutung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Ich freue mich, dass die Jahrestagung 2012 in Stuttgart stattfindet, und heiße alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich in der Landeshauptstadt willkommen.
Kennen Sie ESF? Ein Rettungsschirm in der Finanzkrise? Nein. ESF bedeutet Europäischer Sozialfonds. Der Europäische Sozialfonds fördert mit über 9 Milliarden Euro viele tausend Menschen in Deutschland. Er soll die Berufschancen erhöhen und helfen, neue Kenntnisse zu erwerben.
Leistungsträger, somit auch die Deutsche Rentenversicherung, sind durch § 13 SGB I verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Dadurch soll der Einzelne in die Lage versetzt werden, seine eigenen Rechte und Pflichten möglichst konkret abzuleiten.
Nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI haben Versicherte, die voll erwerbsgemindert sind, bis zum Erreichen der Regelaltersrente einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind gem. § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI u.a. Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Immer mehr Menschen werden bei einer Klinikbehandlung durch ärztliche Fehler schwerbehindert, müssen unter Umständen lebenslang betreut werden. Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit, Einschränkungen in den Verdienstmöglichkeiten, Minderverdienst oder vorzeitige Berentung sind nicht ungewöhnlich nach Verkehrsunfällen, Schlägereien und anderen „Fremdeinwirkungen.
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