DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-01 |
Wesentlicher Pfeiler des Systems der sozialen Sicherung der ehemaligen DDR war die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, die als einheitlicher Sozialversicherungsträger neben der Kranken- und Unfallversicherung auch für die Durchführung der Rentenversicherung der meisten Arbeitnehmer in der DDR zuständig war. Diese Sozialpflichtversicherung wurde für bestimmte Berufsgruppen durch Zusatzversorgungssysteme ergänzt. Die in derartigen Zusatzversorgungssystemen erworbenen Ansprüche wurden im Rahmen der Angleichung des DDR-Rentenrechts an bundesdeutsches Recht in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Dies geschah durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), das als Art. 3 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) am 1.8.1990 in Kraft trat.
Nach der gesetzlichen Krankenversicherung, die am 15. Juni des vergangenen Jahres das entsprechende Jubiläum feiern konnte, wird jetzt ein weiterer Zweig unserer sozialen Sicherung, nämlich die gesetzliche Unfallversicherung, 125 Jahre alt. Mit dem „Unfallversicherungsgesetz“ verabschiedete der Reichstag am 6. Juli 1884 nach jahrelangen Beratungen das zweite grundlegende Sozialgesetz, dem fünf Jahre später das „Gesetz, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung“ folgen sollte. Den Anstoß zu den drei Gesetzen hatte bereits im Jahr 1881 die „Kaiserliche Botschaft“ Wilhelms I. gegeben. Sie ging als „Magna Charta“ der Sozialversicherung in die Geschichte ein. Ihr erklärtes Ziel war „die Heilung der socialen Schäden auf dem Weg der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter“. Reichskanzler Otto von Bismarck hatte als einer der Ersten die Notwendigkeit einer umfassenden staatlichen Sozialversicherung erkannt der der Staat mit Arbeitsschutzgesetzen zunächst nur unzureichend begegnet war.
Gemeinsam veranstalteten die Deutschen Rentenversicherungen Nordbayern in Bayreuth und Rheinland-Pfalz in Speyer, die Universität Bayreuth und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer am 26. uns 27. März 2009 in Bayreuth die 6. Sozialrechtstage. Nach Speyer im Jahr 2008 nun wieder im Wechsel in den Räumen der Universität Bayreuth zum Thema „Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung?“ Experten aus der Verwaltung, Wissenschaft und Politik referierten und diskutierten auf dem Podium und im Plenum mit einer großen Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ob der Versichertenkreis in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeweitet werden sollte und mit welchen Auswirkungen bei einer Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und/oder geringfügig Beschäftigten in das Pflichtversicherungssystem zu rechnen wäre.
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