DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-01 |
Sowohl die Kranken- als auch die Rentenversicherungsträger gewähren Leistungen zur Teilhabe, die allgemein als Rehabilitationsleistungen bezeichnet werden.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kann etwas aufatmen, nachdem Kritiker des Gesundheitsfonds eine defizitäre Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2008 vorausgesagt hatten: Die damals noch über 200 gesetzlichen Krankenkassen haben das vergangene Jahr mit einem bereinigten Überschuss von rund 729 Millionen Euro abgeschlossen. Damit konnte die GKV bereits zum fünften Mal hintereinander mit einem positiven Finanzergebnis aufwarten. Nach den ersten drei Quartalen des Jahres 2008 hatte noch ein Fehlbetrag von 1,49 Milliarden Euro zu Buche gestanden. Die verbesserte Situation zum Jahresende kam insbesondere durch Sonderzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld und die zweite Rate des Bundeszuschusses in Höhe von 1,25 Milliarden Euro zustande.
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