DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2018.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-21 |
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin und das Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn haben eine Studie zur Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Sicherung in den Empfängerländern erstellt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) in Berlin hat sie finanziert sowie inhaltlich daran mitgewirkt. Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Versicherungsgestaltung e.V. (GVG) in Berlin hat ebenfalls Beiträge geliefert. Der folgende Aufsatz enthält Inhalte dieser Studie, die nicht besonders gekennzeichnet werden.
• Sozialversicherungspflicht während eine Statusfeststellungsverfahrens
• Rente ab 63 – Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar
• Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage
• Unklare Legionellen-Erkrankung: Benutzung einer Hoteldusche keine abstrakte Gefahr für Anerkennung einer Berufskrankheit
• Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen ein Geldinstitut auf Rücküberweisung von Rentenleistungen
• Geburtsdatum ist nachträglich nicht um 12 Jahre zu ändern
+++ Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien +++ EU-Gesundheitsminister beraten HTA +++ Prävention und Wiedereingliederung im Aufwind +++ Neues Insolvenzrecht schadet Versichertengemeinschaft +++
+++ Jahresbilanz 2017 der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Pensionskassen geraten teilweise in finanzielle Nöte +++ Unterschiedliche Pflegeheim-Beträge in Deutschland +++ Eine zweite Statistik über Behandlungsfehler +++ Finanzielle Entlastung für Kleinunternehmer geplant +++ Wer finanziert die neue „Mütterrente II“? +++ Drei Minister schließen einen Pflege-Pakt +++ Sitzen und Lärm ein Risikofaktor für Zivilisationskrankheiten +++
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