DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2023.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-25 |
Bundesregierung, Rentenversicherung, Finanz-Ratgeber und Medien legen ihren Aussagen zu Rentenansprüchen aus gegenwärtigen Einkommen, Nachzahlungen, freiwilligen Beiträgen, Gehaltsumwandlung, Kindererziehung oder Pflege häufig das vorläufige Durchschnittsentgelt zugrunde. Das führt in zahlreichen Fällen zu schlecht fundierten Prognosen, Ratschlägen und Entscheidungen. Stattdessen sollte das vom Bundesverband der Rentenberater aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung abgeleitete Durchschnittsentgelt verwendet werden.
♦ Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters ergangene Entscheidung wegen Erledigung erfolglos
♦ Bericht des 9. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 21. Dezember 2022
♦ Bericht des 1. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 13. Dezember 2022
♦ Bericht des 12. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 13. Dezember 2022
♦ Bericht des 2. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 8. Dezember 2022
♦ BSG, Beschluss vom 30.11. 2022 – B 5 R 159/22 B
♦ Bericht des 3. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 10. November 2022
♦ Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
♦ BSG, Beschluss vom 26.10.2022 – B 5 R 105/22 B
♦ BSG, Beschluss vom 26.10.2022 – B 5 R 101/22 B
♦ BAG zur Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl
♦ BAG zum Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf
+++ Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023 +++ Europäischer Index für die Würde älterer Menschen +++ Europäische digitale Dekade +++ Aufnahme von COVID-19 in die Europäische Liste der Berufskrankheiten +++
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