Bundesregierung, Rentenversicherung, Finanz-Ratgeber und Medien legen ihren Aussagen zu Rentenansprüchen aus gegenwärtigen Einkommen, Nachzahlungen, freiwilligen Beiträgen, Gehaltsumwandlung, Kindererziehung oder Pflege häufig das vorläufige Durchschnittsentgelt zugrunde. Das führt in zahlreichen Fällen zu schlecht fundierten Prognosen, Ratschlägen und Entscheidungen. Stattdessen sollte das vom Bundesverband der Rentenberater aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung abgeleitete Durchschnittsentgelt verwendet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2023.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-25 |
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