DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-24 |
Nach § 7a Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) können die an einem privatrechtlichen Auftragsverhältnis im weiteren Sinne Beteiligten eine Entscheidung darüber beantragen, ob sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV begründet haben. Neben dieses optionale Anfrageverfahren tritt nach Satz 2 der Vorschrift das obligatorische. Letzteres ist durch eine Verpflichtung der Einzugsstellen gekennzeichnet, in folgenden Fällen einer Arbeitgebermeldung stets eine Entscheidung im Sinne des Satzes 1 zu beantragen.
Um der Mannigfaltigkeit unterschiedlicher Lebenssachverhalte gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit der individuellen Beurteilung eines jeden Falles. Der Gesetzgeber sieht sich jedoch nicht in der Lage, alle erdenklichen Möglichkeiten der Fallgestaltung vorherzusehen und konkret zu regeln. Daher hat er sich teilweise dafür entschieden, die individuelle Beurteilung der Verwaltung zu überlassen, indem er ihr auf der Rechtsfolgenseite einer Norm Ermessen einräumt. Mit dieser Ermessenseinräumung geht allerdings der Nachteil einer gewissen Rechtsunsicherheit einher, zumal es dem Bürger alleine durch das Lesen des Gesetzestextes nicht mehr möglich ist, die Entscheidung der Verwaltung vorherzusehen.
In dieser Zeitschrift wurde bereits im vergangenen Jahr ausführlich über die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Rentnern berichtet. Das Flexirentengesetz vom 8.12.2016 hat diese Hinzuverdienstmöglichkeiten stark geändert. Nachfolgend dargestellt werden diese Änderungen. Bezüglich allgemeiner Ausführungen wird auf den bereits erwähnten Beitrag verwiesen.
Im Spannungsfeld der digitalen Vernetzung hat das Europäische Parlament nach langem Tauziehen ein neues Datenschutzpaket angenommen. Bernd Preiß, ESV-Redaktion Recht, sprach für die rv mit Rechtsanwältin Gabriele Holthaus und Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Schaffland, Verfasser des im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Loseblattwerkes „Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“, welche Auswirkungen die Datenschutzgrundverordnung auf das deutsche Recht haben wird, was sich beim Beschäftigtendatenschutz ändert und ob durch die beabsichtigten Rechtsänderungen Bürgerrechte ausgehebelt werden.
BVerfG, Beschluss vom 6.3.2017 – 1 BvR 2740/16 –
BSG, Urteil vom 12.10.2016 – B 4 AS 1/16 R –
BSG, Urteil vom 30.1.2017 – B 1 KR 14/16 S –
BAG, Beschluss vom 8.3.2017 – 3 AZN 886/16 (A) –
BFH, Urteil vom 22.2.2017 – III R 9/16 –
+++ EP-Ausschuss will Gesundheitssysteme untersuchen lassen +++ Alternde Belegschaften: steigende Bedeutung der Rehabilitation +++ Elektronische Dienstleistungskarte +++
+++ Auf dem Weg zur Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall +++ Ein starker Kostenanstieg im Gesundheitswesen +++ Ost-West-Rentenangleichung auf den Weg gebracht +++ Hohes tödliches Unfallrisiko im Haushalt +++ 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner gehen leer aus +++ Einnahmen von 224,15 und Ausgaben von 222,77 Milliarden Euro +++ Familienpflegezeit – kein großer Wurf? +++ Rentenanhebung zum 1. Juli 2017 +++ Ein neues Vergleichsportal „KV-Fux.de“ im Internet +++ 2.198 ärztliche Behandlungsfehler wurden anerkannt +++
+++ Versorgungsausgleich bei VBL-Anrechten +++ Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens (ZVöD) +++ Keine Rückwirkung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG n.F. +++ Fortwirkung von Betriebsvereinbarungen nach Unternehmensspaltung +++ Ablösungsprinzip beim Betriebsübergang nach § 613a BGB +++
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