DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-26 |
(Erst) Seit dem 18.2.2021 ist gesetzlich geregelt (§ 6 Abs. 3 S. 2 SGB VI), dass für eine Befreiung der freien Berufe von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) mit Sitz in Berlin zuständig ist. In der Zeit davor sind viele der heutigen Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke von der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und ab 2005 von der DRB befreit worden, obwohl kontoführende und damit eigentlich zuständige Stelle ein Regionalträger oder die Bundesknappschaft-Bahn-See war.
♦ Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines Sozialgerichts
♦ Bericht des 2. Senats des BSG über seine Sitzung am 30.3.2023
♦ Bericht des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 19.4.2023
♦ Aus dem Bericht des 5. Senats des BSG über seine Sitzung vom 5.4.2023
♦ Bericht des 6. Senats des BSG über seine Sitzung vom 23.3.2023
♦ LSG Berlin-Brandenburg: Urteil vom 21.3.2023 – L 3 U 66/21
♦ LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.3.2023 – L 4 BA 2739/20
+++ 30 Jahre Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung +++ Rat winkt Dossier für angemessene Mindestsicherung durch +++ ESPN-Bericht zum einfachen Zugang zur sozialen Sicherheit +++ Junge Menschen zwischen Jobunsicherheit und Altersvorsorge +++ Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherung +++ Europäisches Semester 2023 +++
+++ Fast 300.000 Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit +++ Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2022 +++ VdK fordert einmalige Ausgleichspauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner +++ Fehlverhalten im Gesundheitswesen – Schäden im dreistelligen Millionenbereich trotz pandemiebedingt gesunkener Hinweis- und Fallzahlen +++
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