DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-20 |
Die Rechengrößen der Sozialversicherung ändern sich jährlich. Davon werden alle Sozialversicherungszweige berührt, die im sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammengeschlossen sind (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Hiervon ist lediglich die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Auch 2020 treten im Vergleich zu 2019 erhebliche Änderungen ein.
Die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung beschränkt sich nicht nur auf das formale Verwaltungsfahren, das in einer verbindlichen Entscheidung mit dem Verwaltungsakt endet. Es ist vielfach geprägt durch „schlicht hoheitliches Handeln“, die normale, (noch) nicht entscheidungsbezogene oder verbindliche Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Daraus resultieren auch die besondere Informations- und Betreuungspflichten der Verwaltung und die Gewährleistung ihrer Effektivität im sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und Pflicht zur Spontanberatung wie die Wahlrechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
♦ Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
♦ BSG, Urteil vom 12.12.2019 – B 10 ÜG 3/19 R
♦ B 13 R 7/19 R
♦ B 13 R 7/18 R
♦ BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 35/19 –
♦ LSG Niedersachsen, Urteil vom 6.11.2019 – L 2 EG 7/19
+++ Die ersten Rückblicke +++ Unterm Radar +++
+++ Bundesbank und gesetzliche Rentenversicherung +++ Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde angehoben +++ Betriebsrentner zahlen weniger Krankenkassen-Beiträge +++ Home-Office mit Vor- und Nachteilen +++ Pflegende erfahren eine Entlastung +++ Mehr Rentner zahlen erstmals Einkommensteuer +++ Betriebskrankenkassen melden drei Fusionen +++ Bedeuten weniger Krankenhäuser auch mehr Qualität? +++ Der digitalen Krankschreibung gehört die Zukunft +++
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