Die Rechengrößen der Sozialversicherung ändern sich jährlich. Davon werden alle Sozialversicherungszweige berührt, die im sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammengeschlossen sind (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Hiervon ist lediglich die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Auch 2020 treten im Vergleich zu 2019 erhebliche Änderungen ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-20 |
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