Die Rechengrößen der Sozialversicherung ändern sich jährlich. Davon werden alle Sozialversicherungszweige berührt, die im sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammengeschlossen sind (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Hiervon ist lediglich die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Auch 2020 treten im Vergleich zu 2019 erhebliche Änderungen ein.
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