DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-23 |
Die Grundrente tritt zum Januar 2021 in Kraft. Grundrentenzuschläge gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für langjährig Beschäftigte mit bis zu 80% Durchschnittseinkommen (rund 2.700 € im Monat). Die politische Beratung mit Expertenanhörung und öffentlicher Diskussion ergab eine Bandbreite an Einschätzungen zur Ausgestaltung und Verfassungskonformität. Trotz differenzierter Bewertungen hatten die Würdigungen eine Gemeinsamkeit: Die Anreizumkehr-Schwelle bei 40% des Durchschnittseinkommens blieb unbedacht.
Während im ersten Teil des Aufsatzes „Die neue Grundrente“ (rv 05.20 S. 136 bis 139) die Anspruchsvoraussetzungen für Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besprochen und die dafür nötigen anrechnungsfähigen Grundrentenzeiten vorgestellt wurden, soll im zweiten Teil die Berechnung erläutert und anhand von Beispielen verdeutlicht werden. Das abschließende Fazit setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob mit der „neuen Grundrente“ tatsächlich der „große Wurf“ gelungen ist.
♦ EuGH, Urteil vom 12.12.2019, Rs. C–450/18 (WA ./. des Instituto Nacional de la Seguridad Social [INSS])
+++ 2021 höhere Sozialabgaben für Gutverdiener +++ Pflegekosten im Heim deutlich reduzieren +++ Mehr medizinische Rehabilitationsleistungen +++ Krankschreibung auch per Video-Sprechstunde möglich +++ Ein Meilenstein für die Online-Sozialwahlen 2023 +++ Sachbezüge sind steuer- und beitragspflichtig +++ Die elektronische Mitgliedsbestätigung kommt +++ Ein schlechtes Betriebsklima erhöht die Krankheitszeiten +++ Rund um die gesetzliche Rentenversicherung +++
+++ Verbeitragung einer Kapitalzahlung an eine Witwe +++ GGF-Versorgung: Bilanzierung der Entgeltumwandlung +++ VA bei beherrschendem GGF +++ Wechsel befristetes in unbefristetes Arbeitsverhältnis +++ Anspruch auf Überprüfung einer Betriebsrente +++
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