Die Grundrente tritt zum Januar 2021 in Kraft. Grundrentenzuschläge gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für langjährig Beschäftigte mit bis zu 80% Durchschnittseinkommen (rund 2.700 € im Monat). Die politische Beratung mit Expertenanhörung und öffentlicher Diskussion ergab eine Bandbreite an Einschätzungen zur Ausgestaltung und Verfassungskonformität. Trotz differenzierter Bewertungen hatten die Würdigungen eine Gemeinsamkeit: Die Anreizumkehr-Schwelle bei 40% des Durchschnittseinkommens blieb unbedacht. Sie verursacht, dass Rentenpunkte, z.B. aus Versorgungsausgleich oder freiwilligen Beiträgen, die bei der Grundrente unberücksichtigt bleiben sollen, die Grundrente beeinflussen. Auf die Renditeerwartung von betrieblicher Altersvorsorge (BAV) aus Gehaltsumwandlung hat die Anreizumkehr-Schwelle ebenfalls gravierenden Einfluss. In diesem Aufsatz wird die Wirkung der Anreizumkehr-Schwelle beleuchtet und auf Minijobs angewendet: Eigene Rentenbeiträge im Nebenjob reduzieren oder erhöhen den Rentenanspruch, je nachdem, auf welcher Seite der Schwelle man sich befindet! Diese Unnatürlichkeit demütigt den Beitragsanreiz und befördert Möglichkeiten für präzise informierte Versicherte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-23 |
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