DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-25 |
Seit der pandemiebedingten Einführung der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen und dem Wegfall des Hinzuverdienstdeckels gibt es ein Thema, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt: die Beitragserstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 231 SGB V. Seit Beginn der Pandemie entscheiden sich immer mehr Menschen, neben Ihrer Rente weiter voll arbeiten zu gehen. Teilweise werden zusätzlich Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen bezogen.
♦ Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert
♦ Bericht des 3. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 7. April 2022 (Auszug)
♦ Bericht des 5. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 7. April 2022 (Auszug)
♦ Bericht des 1. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 10.3.2022 (Auszug)
♦ Bericht des 3. Senat des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 17.2.2022
♦ Arbeitslosengeld-II-Regel zur Gesamtangemessenheitsgrenze gilt im Sozialhilferecht analog
♦ Zum Anspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten zur Behandlung von ADHS
♦ Anspruch auf Schulgeld: Jobcenter muss keinen Waldorfschulbesuch bezahlen
♦ Zehn Euro für ein Schulprojekt zahlt nicht das Jobcenter
♦ Kläger erhält Arbeitslosengeld II (KdU) für Zeltplatzmiete
+++ Europäisches Gesetz zur Cyberwiderstandsfähigkeit. Cybersicherheitsvorschriften auch für den Arbeitsschutz relevant. +++ Belgien erstattet Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA). Erstattungsfähigkeit von DiGAs in Europa noch sehr unterschiedlich +++ Nachhaltige Renten erfordern nachhaltige Anlagestrategien. Rücklagenfonds der öffentlichen Rentenversicherungsträger passen sich an +++ Psychische Gesundheit in digitaler Arbeitswelt. Ein unterschätztes Problem? +++
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