Seit der pandemiebedingten Einführung der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen und dem Wegfall des Hinzuverdienstdeckels gibt es ein Thema, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt: die Beitragserstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 231 SGB V. Seit Beginn der Pandemie entscheiden sich immer mehr Menschen, neben Ihrer Rente weiter voll arbeiten zu gehen. Teilweise werden zusätzlich Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen bezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-25 |
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