Jährlich ändern sich die Rechengrößen der Sozialversicherung. Davon werden alle Sozialversicherungszweige berührt, die im sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammengeschlossen sind (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Hiervon ist lediglich die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Auch 2019 treten im Vergleich zu 2018 erhebliche Änderungen ein. Die Auswirkungen auf die einzelnen Versicherungszweige, beispielsweise auf die Gesetzliche Rentenversicherung, sind enorm.
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