Im Ersten Teil 1 des Aufsatzes wurde aufgezeigt, dass die erste Phase in der Entwicklung der GRV von ihrer Gründung durch das Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung (IAVG) vom 22.6.1889 bis zur Rentenreform des Jahres 1957 reichte. Geschildert wurden ferner die Ziele und Motive des Gründungsgesetzgebers. An die Stelle der Fürsorgeleistung einen zwar der Höhe nach mäßigen, aber von keiner Bedürftigkeitsprüfung abhängigen Rechtsanspruch auf Rente zu setzen, war der (sozialpolitisch und rechtlich) entscheidende Fortschritt dieser Entwicklungsstufe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-26 |
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