Einer der Grundpfeiler der Sozialversicherung ist sicherlich die Verpflichtung, versichert zu sein. Das gilt für alle Versicherungszweige, so auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Dort gibt es daneben – wie beispielsweise auch in der Kranken- und Pflegeversicherung – die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (§ 7 SGB VI). Außerdem sind in diesem Versicherungszweig aber auch verschiedene Personenkreise berechtigt, die Versicherungspflicht auf Antrag zu begründen.
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