Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auf Antrag
Einer der Grundpfeiler der Sozialversicherung ist sicherlich die Verpflichtung, versichert zu sein. Das gilt für alle Versicherungszweige, so auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Dort gibt es daneben – wie beispielsweise auch in der Kranken- und Pflegeversicherung – die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (§ 7 SGB VI). Außerdem sind in diesem Versicherungszweig aber auch verschiedene Personenkreise berechtigt, die Versicherungspflicht auf Antrag zu begründen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-01-01 |