Bei der Neueinrichtung oder der Änderung von Zusagen der betrieblichen Altersversorgung wurden in den vergangenen Jahren zur Befreiung von der gesetzlich verankerten Anpassungsprüfungspflicht verstärkt Pensionszusagen mit garantierter Ein-Prozent-Dynamik oder mit Kapitalleistung im Versorgungsfall ausgestattet. Dennoch ist die „klassische Rentenanpassung“ eines Teuerungsausgleichs unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers gemäß § 16 Betriebsrentengesetz („BetrAVG“) immer noch von großer Bedeutung in der betrieblichen AV-Beratung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-01 |
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