Die Rentenversicherung
 

Rentenanpassungen in der betrieblichen Altersversorgung

Bei der Neueinrichtung oder der Änderung von Zusagen der betrieblichen Altersversorgung wurden in den vergangenen Jahren zur Befreiung von der gesetzlich verankerten Anpassungsprüfungspflicht verstärkt Pensionszusagen mit garantierter Ein-Prozent-Dynamik oder mit Kapitalleistung im Versorgungsfall ausgestattet. Dennoch ist die „klassische Rentenanpassung“ eines Teuerungsausgleichs unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers gemäß § 16 Betriebsrentengesetz („BetrAVG“) immer noch von großer Bedeutung in der betrieblichen AV-Beratung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.11.04
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ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 11 / 2010
Veröffentlicht: 2010-11-01