Die öffentliche Diskussion über die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission 2026 wird vor allem von den materiell-rechtlichen und finanzpolitischen Vorschlägen geprägt. Im Vordergrund stehen die gesetzliche Kapitalrente, die Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen, Veränderungen beim Renteneintritt sowie die künftige Verteilung demografisch bedingter Belastungen. Diese Schwerpunktsetzung ist nachvollziehbar, greift für die rechtliche Bewertung des Reformprogramms jedoch zu kurz. Die Kommission versteht ihre Vorschläge ausdrücklich als Gesamtkonzept. Die Wechselwirkungen zwischen Kapitalrente, Übergangsfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Renteneintritt und erweitertem Versichertenkreis sollen gerade nicht durch eine isolierte Auswahl einzelner Maßnahmen aufgelöst werden.
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