Im Jahr 2008 betrug die Beitragsbemessungsgrenze (West) 63.600 Euro. Bei Prüfung eines Versicherungsverlaufs, einer Rentenauskunft oder eines Rentenbescheids sehen Sie folgende Eintragung zu Pflichtbeitragsleistungen mit dem Zusatz „Beitragsbemessungsgrenze“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-01 |
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