Die Rentenversicherung
 

Praxisbericht zum Umgang mit „Nichtbeiträgen“ bei Kürzung bis auf die Beitragsbemessungsgrenze

Im Jahr 2008 betrug die Beitragsbemessungsgrenze (West) 63.600 Euro. Bei Prüfung eines Versicherungsverlaufs, einer Rentenauskunft oder eines Rentenbescheids sehen Sie folgende Eintragung zu Pflichtbeitragsleistungen mit dem Zusatz „Beitragsbemessungsgrenze“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 8 / 2011
Veröffentlicht: 2011-08-01