Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für diese Personen, wenn sie erkrankt sind oder ihre Gesundheit gefährdet ist, Rehabilitationsleistungen an. Dafür stehen in Deutschland zahlreiche, speziell dafür vorgesehene Einrichtungen zur Verfügung. Für eine Rehabilitation müssen persönliche Voraussetzungen wie die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Gesundheit vorliegen, die voraussichtlich mit der Maßnahme wiederhergestellt oder gebessert werden kann. Außerdem muss ein Elternteil die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2018.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-23 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.