Kinder- und Jugendrehabilitation in der Rentenversicherung
Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für diese Personen, wenn sie erkrankt sind oder ihre Gesundheit gefährdet ist, Rehabilitationsleistungen an. Dafür stehen in Deutschland zahlreiche, speziell dafür vorgesehene Einrichtungen zur Verfügung. Für eine Rehabilitation müssen persönliche Voraussetzungen wie die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Gesundheit vorliegen, die voraussichtlich mit der Maßnahme wiederhergestellt oder gebessert werden kann. Außerdem muss ein Elternteil die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2018.02.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-03-23 |