Seit Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs, insbesondere seit Inkrafttreten der passiven Nutzungspflicht Anfang 2024 – also der Pflicht, eBO-Nachrichten empfangen zu können – hat der elektronische Rechtsverkehr eine starke Entwicklung erfahren. Ab dem 1. Januar 2026 ist das Postfach verpflichtend auch für das Versenden von Nachrichten zu verwenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2025.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-24 |
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