Die Rentenversicherung
 

eBO: Nutzungspflicht und Cloud-Technologie

Seit Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs, insbesondere seit Inkrafttreten der passiven Nutzungspflicht Anfang 2024 – also der Pflicht, eBO-Nachrichten empfangen zu können – hat der elektronische Rechtsverkehr eine starke Entwicklung erfahren. Ab dem 1. Januar 2026 ist das Postfach verpflichtend auch für das Versenden von Nachrichten zu verwenden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2025.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 1 / 2025
Veröffentlicht: 2025-01-24