Informationen sind Auskünfte, Nachrichten und Belehrungen. In Deutschland haben wir nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eine Informationsfreiheit. Die Vorschriften in den §§ 13 bis 15 SGB I tragen dazu bei, das Sozialrecht für die Allgemeinheit und den Einzelnen durchschaubar und vor allem auch nutzbar zu machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-01 |
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