Die Rentenversicherung
 

Altersvorsorgeinformationen

Informationen sind Auskünfte, Nachrichten und Belehrungen. In Deutschland haben wir nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eine Informationsfreiheit. Die Vorschriften in den §§ 13 bis 15 SGB I tragen dazu bei, das Sozialrecht für die Allgemeinheit und den Einzelnen durchschaubar und vor allem auch nutzbar zu machen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-01