Die Rentenversicherung
 

Verjährung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Sämtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung. Für die Sozialversicherung gibt es besondere Verjährungsvorschriften, die aber teilweise auf die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des BGB verweisen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-03-01