Auslöser der folgenden Darlegungen ist eine Kette sozialgerichtlicher Verfahren in Baden-Württemberg, in denen es immer um die gleiche Frage geht: Rentenberater, die aufgrund entsprechender behördlicher Erlaubnis seit Jahren nicht nur in Rentenverfahren, sondern auch in Schwerbehindertensachen auftreten, werden seit kurzem als Vertreter zurückgewiesen. Rechtsmittel gibt es seit 2008 nicht mehr, Gegenvorstellungen bleiben erfolglos.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-01-23 |
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