Die Arbeitgeber sind verpflichtet, über die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit ihrer Arbeitnehmer zu entscheiden. Überprüft werden sie hinsichtlich dieser Tätigkeit u.a. durch die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Sozialversicherungs-Betriebsprüfungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.04.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
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