Ein bisher in Schrifttum und Rechtsprechung kaum beachtetes Problem ist die bei interner Teilung in § 11 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG geforderte vergleichbare Wertentwicklung des Anrechts für die ausgleichsberechtigte Person.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-23 |
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