Möglichkeiten, die eigene Rente zu steigern, eröffnet das Rentenrecht viele: Zum Beispiel die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge nach § 187a SGB VI, die Zahlung freiwilliger Beiträge gemäß § 7 SGB VI oder auch das Aufschieben des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze hinaus, um vom Zuschlag nach § 77 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b SGB VI zu profitieren.
Die Frage, welcher der Wege denn die höchste Rentensteigerung mit sich bringt, stellt sich meist nicht. Denn will man seine Rente durch eine zusätzliche Einzahlung erhöhen, kommt nicht selten nur eine der genannten Optionen in Betracht. Es gibt jedoch eine Konstellation, in der es sich lohnt, sich dieser Frage vertiefend zu widmen – nämlich dann, wenn jemand, der die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, die Absicht hat, seine Rente zu steigern. In diesem Fall bestünde nämlich sowohl die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung – sofern man eine 99-prozentige Teilrente beantragt – als auch die Option, mittels vollständigem oder teilweisem Rentenverzicht zu einer höheren Rente zu gelangen.
  
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2022.04.05 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2363-9768 | 
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 | 
| Veröffentlicht: | 2022-07-22 | 
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