Der Versorgungsausgleich ist für viele Rentenberater/innen ein interessantes Sachgebiet, zumal dieses Sachgebiet sehr zukunftssicher ist. Von 1977 bis August 2010 (einschließlich der Übergangsphase) sind ca. 6 – 7 Millionen Entscheidungen durch bundesdeutsche Familiengerichte getroffen worden. Bei fast jeder Entscheidung kann man heute noch eine Abänderung beantragen oder es kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich geltend gemacht werden oder – bei Tod der ausgleichspflichtigen Person – es kann die Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Dies wissen nur wenige betroffene geschiedene Männer bzw. Frauen, so dass für die Rentenberater/innen ein weites Beratungsfeld vorhanden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-21 |
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