Der Versorgungsausgleich ist für viele Rentenberater/innen ein interessantes Sachgebiet, zumal dieses Sachgebiet sehr zukunftssicher ist. Von 1977 bis August 2010 (einschließlich der Übergangsphase) sind ca. 6 – 7 Millionen Entscheidungen durch bundesdeutsche Familiengerichte getroffen worden. Bei fast jeder Entscheidung kann man heute noch eine Abänderung beantragen oder es kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich geltend gemacht werden oder – bei Tod der ausgleichspflichtigen Person – es kann die Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Dies wissen nur wenige betroffene geschiedene Männer bzw. Frauen, so dass für die Rentenberater/innen ein weites Beratungsfeld vorhanden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-21 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.