Ist es denkbar, dass durch eine lange Verfahrensdauer (Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren) der Anspruch auf eine Weiterzahlung einer Rentenleistung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erlischt, weil die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen am Begutachtungstermin nicht mehr vorliegen? Diese Frage muss jetzt mit ja beantwortet werden, da die berichterstattende Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Erörterungstermin dem Berufungskläger erläuterte, dass falls der Gutachter im Sommer/Herbst 2023 eine volle Erwerbsunfähigkeit feststellen würde, der Anspruch entfallen könnte, da zwischen dem Ende der letzten zeitlich befristeten Rentengewährung wegen Erwerbsminderung im März 2021 und des dann festgestellten Versicherungsfalles durch den Gutachter 2023 mehr als 2 Jahre vergangen und damit die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr gegeben sind. Diese Rechtsauffassung der Richterin wurde von dem ebenfalls anwesenden Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2023.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-13 |
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