Ist es denkbar, dass durch eine lange Verfahrensdauer (Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren) der Anspruch auf eine Weiterzahlung einer Rentenleistung wegen verminderter Erwerbsfhigkeit erlischt, weil die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen am Begutachtungstermin nicht mehr vorliegen? Diese Frage muss jetzt mit ja beantwortet werden, da die berichterstattende Richterin am Landessozialgericht Baden-Wrttemberg in einem Errterungstermin dem Berufungsklger erluterte, dass falls der Gutachter im Sommer/Herbst 2023 eine volle Erwerbsunfhigkeit feststellen wrde, der Anspruch entfallen knnte, da zwischen dem Ende der letzten zeitlich befristeten Rentengewhrung wegen Erwerbsminderung im Mrz 2021 und des dann festgestellten Versicherungsfalles durch den Gutachter 2023 mehr als 2 Jahre vergangen und damit die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fr einen Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr gegeben sind. Diese Rechtsauffassung der Richterin wurde von dem ebenfalls anwesenden Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund besttigt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2023.04.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-09-13 |
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