Durch den seit Jahresbeginn geltenden Gesundheitsfonds werden die meisten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft) finanziell stärker belastet, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Stichworte dafür sind der bundeseinheitlich geltende Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten bis zu einem Bruttojahresverdienst von 44.100 Euro (monatlich 3.675 Euro), aber weiterhin auch Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei einer stationären Behandlung und schließlich der Wegfall von so manchen Leistungen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.