Durch den seit Jahresbeginn geltenden Gesundheitsfonds werden die meisten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft) finanziell stärker belastet, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Stichworte dafür sind der bundeseinheitlich geltende Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten bis zu einem Bruttojahresverdienst von 44.100 Euro (monatlich 3.675 Euro), aber weiterhin auch Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei einer stationären Behandlung und schließlich der Wegfall von so manchen Leistungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-01 |
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