Die gesetzliche Rentenversicherung ist ursprünglich als Versicherung der Arbeitnehmer geschaffen worden. Deshalb wurden Personengruppen von der Versicherungspflicht ausgenommen, die gegen das Risiko des Alterns und der Erwerbsminderung anderweitig abgesichert waren. Eine solche Absicherung haben zweifellos Beamte und vergleichbare Personenkreise.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-01 |
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