Der Gesetzgeber ist mit der gesetzlichen Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von der bis 2004 geltenden Ertragsanteilsbesteuerung zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung mit dem vollen Abzug der Rentenversicherungsbeiträge und der vollen Besteuerung der Rentenbezüge übergegangen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass die Rentenversicherungsbeiträge erst ab 2025 in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden können, während die Rentenauszahlungen bereits für die ab 2040 beginnenden Renten in voller Höhe zu versteuern sind.
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