Die zur Registrierung als Rentenberater erforderliche theoretische Sachkunde (§ 12 Abs. 3 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) ist in der Regel durch das Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang im Sinn des § 4 RDV nachzuweisen. Teilnehmer von Sachkundelehrgängen müssen zum Nachweis ihrer Kenntnisse schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich ablegen. In RV-Heft 7/2014 wurden am 22.10.2013 von der ASB-Bildungsgruppe Heidelberg (einem der Anbieter von Sachkundelehrgängen) gestellte Klausur-Aufgaben im Bereich „Rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung“ veröffentlicht. Hiermit wird ein von Herrn Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Wolfgang Wehowsky erarbeiteter Lösungsvorschlag angeboten.
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