Die erhaltenen Betriebsrenten müssen im Alter versteuert werden. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung ist in vielen Fällen für den Steuerpflichtigen günstiger, da er im Alter meist weniger Einkünfte hat als im aktiven Erwerbsleben. Daher ist der Steuersatz niedriger und dies führt zu einer geringeren Besteuerung als im aktiven Erwerbsleben. Dies ist aber von der individuellen Einkommenssituation und der Höhe der übrigen Einkünfte abhängig. In jedem Fall entsteht jedoch die Pflicht zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung und gegebenenfalls zur Leistung von quartalsweisen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer.
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